Naturheilkunde ist erschwinglich und oft preiswerter als Schulmedizin. Ein Preisvergleich lohnt sich!
Heilpraktikerleistungen sind Privatleistungen und werden in der Regel von Privatkassen und Zusatzversicherungen bezahlt. Honorargrundlage ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine detaillierte bezifferte Rechnung wird erstellt.
Gesetzlich Krankenversicherte (GKV) erhalten von ihrer Krankenkasse keine Kostenerstattung für Heilpraktiker-Leistungen.
Die Berechnung erfolgt hierbei nach tatsächlichem Zeitaufwand.
Der Zeitaufwand ist abhängig vom Krankheitsbild. Er setzt sich zusammen aus der Praxiszeit (siehe Punkt Praxisleistung), und der Zeit, die zur Erstellung eines Therapieplanes erforderlich ist.
Folgende Berechnungsstufen sind möglich:
bis zu 30 Minuten | 31,00 Euro |
bis zu 60 Minuten | 62,00 Euro |
Bei kurzer Beratung, auch telefonisch und/ oder Wiederholungsausstellung eines Rezeptes werden dementsprechend zwischen 4,50 bis 10,20 Euro berechnet.